Der heutige Jagdpachtvertrag
Die Dauer der Jagdpachtverträge zwischen Genossenschaft und Pächter dauerte seit Bestehen der Jagdgenossenschaft immer neun Jahre (Mindestzeit) und wurde im Laufe der Jahre oftmals erneuert. Da der bestehende Jachtpachtvertrag am 31.03.2013 ablief, beantragten die Neulander Jagdpächter mit Antrag vom 23.02.2013 die Verlängerung ihres Pachtvertrages auf erstmals 25 Jahre und die Aufnahme des Antrages in die Tagesordnung der nächsten Versammlung. Da keine weiteren Anträge vorlagen, genehmigte die Jagdgenossenschaft den Antrag der Pächter und verpachtete den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Neuland bis zum 31.03.2038 an die Neulander Jäger. Zu den in § 1-14 aufgeführten Vereinbarungen (nachzulesen im Pachtvertrag) wurde zusätzlich festgelegt, dass der Pachtpreis auf Antrag und Beschluss der Versammlung jederzeit geändert werden kann, bei Tod eines Pächters ein Nachrücker aus der hiesigen Pächtergemeinschaft bestimmt wird und das bei Wildschäden Jagdpächter und Jagdgenossenschaft den Schaden zu 50 % tragen. Die Selbstbeteiligung beträgt für jeden geschädigten pro Jahr 500 Euro.
Der gültige Pachtvertrag liegt ebenfalls bei den Versammlungen zur Einsicht bereit.