Historie oder wie alles begann

Die Jagd gibt es seit Beginn der Menschheit. „Sammler und Jäger“- war die gängige Bezeichnung der damaligen Menschen in der Altsteinzeit. Die Jagd diente hauptsächlich zur Nahrungsversorgung und lieferte nebenbei wertvolle Felle zur Herstellung von Bekleidung oder Knochen zur Fertigung von Waffen und Werkzeugen. Viele Jahrhunderte hatten sie sich mit ihren primitiven Waffen von kleinerem jagdbarem Wild ernährt. Doch mit der Zeit waren ihre Jagdtechniken so weit fortgeschritten, dass man sich auch an Großwild heran traute. Speere, Pfeil und Bogen und seit dem frühen Mittelalter auch die Armbrust waren die eigentlichen Jagdwaffen. Dabei konnte der Jäger manchmal auch schnell zum Gejagten werden.  

Seit der Erfindung des Schießpulvers war um 1330 mit der Herstellung der ersten Feuerwaffen die Jagd sehr bequem geworden. Sie wurde das Privileg der Adeligen,  Reichen und geistigen Würdenträger, denen auch zu dieser Zeit sämtliche Grundbesitze gehörten. Der Grundherr gestattete das Jagen auf seinem Besitz nur von ihm beauftragte Jäger. Alle Bauern unterstanden den Grundherren und hatten keinen eigenen Besitz. Für das Land, das sie bewirtschafteten, mussten sie hohe Abgaben bezahlen und zusätzlich Frondienste leisten. Das Jagen war ihnen nicht gestattet und als Wilddieberei unter großer Strafe gestellt. Als nach 1300 das Kloster in Himmelpforten errichtet war, übte dieses für Teile Neuland‘s  die Aufgaben des Grundherrn aus. Aus dieser Zeit stammen auch die damals gültigen Jagdgesetze.

Nach der Klosterzeit und zur Zeit des Königlichen Amtes in Himmelpforten wurden die Jagdgesetze erneuert. Eine wichtige Rolle spielte dabei  die um 1832 durch das Königreich Hannover durchgeführte Landreform, die unter anderem die Auflösung der Grundreform beinhaltete. Damit war jeder Bauer, der das Land eines Grundherrn bewirtschaftete, selbst Eigentümer dieses Landes geworden. Das berechtigte ihn aber nicht, das Wild auf seinem Land zu jagen. Dies war weiterhin beauftragten Jägern vorbehalten. 

Seit 1848 ist das Jagdrecht in Deutschland zwingend und untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Vom Jagdrecht ist streng das Jagdausübungsrecht zu unterscheiden. Während das Jagdrecht an Grund und Boden geknüpft ist, verlangt das Jagdausübungsrecht einen gültigen Jagdschein, der erst nach erfolgreichem Bestehen der Jagdprüfung erteilt wird. Darüber hinaus muss der Jagdausübungsberechtigte entweder Eigenjagdbesitzer oder Pächtern eines Jagdbezirkes  oder von einem der vorbezeichneten Personen zur Jagd eingeladen sein.

Nach dem bestehenden Jagdrecht konnte also eine gewisse Fläche, in der Regel die zu einer Ortschaft gehörenden Ländereien, von den jagdberechtigten Grundeigentümer an Jagdausübungsberechtigte (Jagdpächter) übergeben werden. (verpachtet werden) War ein Grundeigentümer Besitzer eines großen Hofes oder Gutes mit mehr als 75 ha zusammenhängender Fläche, konnte er also das Jagdrecht und das Jagdausübungsrecht mit einem gültigem Jagdschein auf seinem  Grundeigentum ausüben.

So hatte also um 1860 Erich Peters, der Eigentümer des Hofes „In der Höhren“ mit seinen über 80 ha in zusammenhängender Fläche liegendem Hof eine eigene Jagd. Seine Ländereien waren aus der Neulander Feldjagd herausgenommen.

Die Neulander Schulcronik berichtet davon, dass um 1911 die Neulander Feldjagd für 500 Mark an einen Hamburger Jagdpächter verpachtet war. Weitere Aufzeichnungen und Einzelheiten über die Verpachtung der Neulander Jagd bis zum Ende des 2. Weltkrieges sind leider nicht mehr auffindbar.

Nach dem 2. Weltkrieg, wie auch nach dem Ende des 1. Weltkrieges,  war den Deutschen jeglicher Besitz an Waffen unter Androhung der Todesstrafe verboten. Dies galt auch für die Neulander Jäger. Doch einige richteten sich nicht danach und hatten für einige Büchsen und Flinten ein gutes Versteck.

Die Jagd in den Nachkriegsjahren des 2. Weltkrieges blieb grundsätzlich den englischen Besatzungsmächten vorbehalten. Als Erster durfte  Heinrich Robohm mit den englischen Soldaten in Neuland zur Jagd gehen. Etwas später wurde es auch Alfred Wedemeier und Heinrich Bohn erlaubt. Als die Besatzungsmächte abgezogen waren, konnten alle Neulander Jäger wieder selbständig jagen. 

Gründung der Neulander Jagdgenossenschaft und Erstellung der ersten Satzung:

Wann die Neulander Jagdgenossenschaft, also die Vereinigung aller Grundbesitzer, die das Jagdrecht in Neuland besaßen, gegründet wurde, ist nicht mehr feststellbar. Vermutlich ist sie kurz nach der Landesreform 1838 oder Änderung des Jagdrechtes im Jahre 1848 gegründet. Der jeweilige Bürgermeister wird diese Vereinigung in Nebenfunktion geleitet haben und ist heute noch Stellvertreter des 1. Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft.

Der erste Jagdvorsteher oder Vorsitzende der Neulander Jagdgenossenschaft nach dem 2. Weltkrieg war Jakop Schuback. Er verpachtete auf einer Jagdversammlung am 1. April 1961 die Neulander  Jagdnutzung auf einer Fläche von 800 ha an Heinrich Peters, Heinrich Bohn und Alfred Wedemeier. Der Pachtpreis wurde damals auf 1.100 DM jährlich und auf 9 Jahre festgesetzt.

Bis 1963 war es den hiesigen Jagdgenossenschaften nicht zwingend vorgeschrieben, eine Satzung zu erstellen. Doch mit dem neuen Landesjagdgesetz in der Fassung vom 10. 06. 1963 wurde dies geändert.  Der Landkreis Stade hatte festgestellt, dass Neuland bis dahin noch nicht im Besitz einer solchen Satzung war und forderte die Jagdgenossenschaft auf, bis Ende Dezember 1963 eine solche dem Landkreis vorzulegen.

Am 06. 01. 1964 erstellte der Jagdvorstand, Jakop Schuback, Heinrich Elfers und Richard  Jarck  während einer Genossenschaftsversammlung die erste Satzung für die Jagdgenossenschaft Neuland.

Die Genossenschaft machte es sich zur Aufgabe, das ihr zustehende Jagdrecht durch ihre Organe so im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten, dass eine Nutzung des Jagdbezirkes gewährleistet ist. Die Genossenschaft verpflichtete sich, einen angemessenen Wildbestand zu erhalten, Wildhege- und Wildpflegemaßnahmen einzuleiten, dafür ggf. die Kosten zu übernehmen   und sich über die Einhaltung der Verpflichtung durch die Jagdpächter zu kümmern. Sie hat den Reinertrag über die Verpachtung der Jagd unter den Genossen aufzuteilen und einen eventuellen Wildschaden zu ersetzen. Die an die Genossenschaft zu entrichtende Jagdpacht ist von den Pächter zu gleichen Teilen zu entrichten und die Rechte sind auch gleichmäßig zu verteilen. Die jeweiligen Eigentümer der im Ort vorhandenen Grundflächen des Jagdbezirkes, sofern dort die Jagd ausgeübt werden darf, gehören zu den Genossen und sind stimmberechtigt. Die Genossen und Jagdpächter halten alljährlich mindestens eine Versammlung ab. Bei diesen Versammlungen geht es hauptsächlich um Wildhege- und  Pflegemaßnahmen, Verbesserungen, neue Bestimmungen, Kassenbestände und Neuwahlen. Auch Gäste sind bei den Versammlungen zugelassen. Alljährlich ist  eine Treibjagd anzusetzen. Hierzu sind die Jäger der Nachbarorte eingeladen und auch Einwohner, die sich als Treiber an der Jagd beteiligen sind willkommen und dürfen abends kostenlos am Schüsseltreiben teilnehmen. 

In unzähligen Jagdversammlungen wurden in Neuland viele Beschlüsse zum Wohl der Natur und des Wildes umgesetzt und sind in den Protokollen seit 1961 schriftlich festgehalten.

Jakop Schuback leitete die Neulander Jagdgenossenschaft noch bis 1986. Dessen Nachfolger bis 2006 war Hans Minners und er wurde abgelöst von Henry Jungclaus, der zur Zeit noch 1. Vorsitzender der Jagdgenossenschaft ist.

Bis 2012 war die Satzung von 1963 noch gültig, musste dann aber wegen einiger Änderungen neu verfasst werden. Am 08.03.2012 genehmigte der Landkreis Stade die neue Satzung, die bis heute neben dem Niedersächsischen Jagdgesetz in neuester Fassung die Grundlage zur Führung der Neulander Jagdgenossenschaft bildet.  Die Satzung sowie das Niedersächsische Jagdgesetz liegen bei allen Versammlungen der Jagdgenossenschaft zur Einsicht bereit oder sind im Internet abrufbar.