Was macht die Jagdgenossenschaft eigentlich
Wie vorab beschrieben ist die Jagdgenossenschaft eine Vereinigung aller Grundeigentümer eines Ortes, auf deren Flächen gem. Bundesjagdgesetz und dem Niedersächsischem Jagdgesetz die Jagd zu bestimmten Zeiten auf bestimmte Wildtierarten erlaubt ist. Die Jagdausübungsberechtigten (Pächter) bezahlen für die Ausübung der Jagd, der Jagdgenossenschaft einen vereinbarten Pachtpreis. Dieser wird im Rahmen von Jagdgeldauszahlungen an die Grundeigentümer/ Jagdgenossen weitergeleitet. Von der Jagdgeldauszahlung sind Beisitzer von befriedeten Flächen ausgeschlossen, weil auf diesen Flächen unter Berücksichtigung von Ruhe und Sicherheit die Jagd nicht ausgeübt werden darf. Befriedete Flächen sind in unserem Ort z.B. durch Umfriedung begrenzte Hofräume und Hausgärten , sowie zusammenhängende Wohngebiete. Somit sind Eigentümer dieser Flächen auch keine Jagdgenossen und die Jagdgenossenschaft ist auch nicht zuständig für Wildschäden auf diesen Flächen.
Derzeit verzichten einige Jagdgenossen auf die Auszahlung ihres Jagdgeldes und so hat die Jagdgenossenschaft derzeit noch die Möglichkeit ca. 25% der eingenommenen Jagdpacht jährlich für Wildhege- und Pflegemaßnahmen bereit zu stellen. Aber bald werden die Wildschäden, verursacht größtenteils durch Wildschweine, so ein Ausmaß erreichen, dass dies nicht mehr möglich ist.
Hege-und Pflegemaßnahmen umfassen größtenteils: Bereitstellung und Stilllegung von landwirtschaftlichen Flächen, Kauf von Saatgut, Büschen und Bäumen, Einsaat und Pflanzung, Anlegen von Streuobstwiesen in Zusammenarbeit mit den Jägern, Vorbeugung/Vermeidung von Wildunfällen, Wildfütterung im Winter, Schaffung von neuen Lebensräumen für Niederwild, Vögel, Insekten und Bienen. Dies kommt auch Tierarten zu Gute, die gar nicht dem Jagdrecht unterliegen.
Das Problem der Jagdgenossenschaft und der Jäger ist zur Zeit die Bedrohung der Menschen und Nutztiere durch den Wolf (Neuland ist Wolfsgebiet). Stetige Zunahme der Wildschweine durch reichhaltiges Nahrungsangebot und dadurch Gefahr der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest und Anstieg des Wildschadens in`s Unermessliche. Zunahme der Wildunfälle auf der L.113. Rückgang der Wildbestände, Vögel und Insekten durch Entnahme des Lebensraumes. Beschwerden der Einwohner, dass Jäger zwecks Ausübung der Jagd das eigene Grundstück betreten, auch wenn es kein befriedeter Bezirk ist. Anonyme Drohbriefe an einzelne Jäger.
Besuchen Sie uns doch einmal auf einer der Jagdgenossenschaftsversammlungen als Jagdgenosse, wenn sie etwas mehr Grundfläche besitzen als den eigenen Hausgarten. Auch als Gast sind Sie herzlich willkommen.
(Termine unter www.engelschoff.de/termine/ )
Der Jagdvorstand